Als Vermieter stehen Sie oft vor einem Dilemma: Ihr Mieter ist in Zahlungsverzug, möchte aber kooperieren und die Schulden begleichen. Eine Kündigung bedeutet Mietausfall, Renovierung und neue Mietersuche – oft mit erheblichen Kosten verbunden.
Eine Ratenzahlungsvereinbarung bietet beiden Seiten eine faire Lösung. Sie ermöglichen Ihrem Mieter, die Rückstände schrittweise abzubauen, während Sie gleichzeitig Ihre rechtliche Position stärken und einen klaren Tilgungsplan erhalten.
Das Wichtigste: Mit der richtigen Vereinbarung schaffen Sie Verbindlichkeit und vermeiden langwierige Rechtsstreitigkeiten.
Das wird in der Vereinbarung geregelt
Eine rechtssichere Ratenzahlungsvereinbarung deckt alle wichtigen Aspekte ab und schützt Ihre Interessen als Vermieter. Folgende Punkte werden präzise festgehalten:
Gesamtschuldbetrag
Der Mieter erkennt die komplette Forderung schriftlich an – eine wichtige Voraussetzung für spätere rechtliche Schritte. Das Schuldanerkenntnis verhindert spätere Bestreitungen der Höhe.
Ratenhöhe und Fälligkeit
Legen Sie fest, wie viel monatlich gezahlt wird und wann die Raten fällig sind. Die Höhe sollte realistisch sein und die finanzielle Situation des Mieters berücksichtigen.
Dauer der Ratenzahlung
Vereinbaren Sie einen klaren Zeitrahmen für die vollständige Tilgung. Dies gibt beiden Seiten Planungssicherheit und verhindert eine unbegrenzte Verschuldung.
Verfallklausel
Bei Zahlungsverzug wird der gesamte Restbetrag sofort fällig. Dies ist Ihr wichtigstes Druckmittel und motiviert zur pünktlichen Zahlung.
FortfĂĽhrung der laufenden Miete
Regeln Sie eindeutig, dass die laufende Miete zusätzlich zu den Raten pünktlich zu zahlen ist. So vermeiden Sie weitere Rückstände.
KĂĽndigungsverzicht
Optional können Sie auf die Kündigung verzichten, solange der Mieter sich an die Vereinbarung hält. Dies schafft Vertrauen und Motivation.
Die Verfallklausel – Ihr wichtigstes Sicherheitsinstrument
⚠️ Wichtiger Schutz
Mit der Verfallklausel schützen Sie sich vor endlosen Zahlungsverzögerungen. Wenn der Mieter auch nur eine Rate nicht zahlt, wird der GESAMTE Restbetrag sofort fällig.
Die Verfallklausel ist das Herzstück jeder professionellen Ratenzahlungsvereinbarung. Sie verhindert, dass sich der Zahlungsrückstand durch weitere Versäumnisse noch vergrößert und gibt Ihnen ein wirksames Druckmittel an die Hand.
So funktioniert es: Zahlt der Mieter auch nur eine vereinbarte Rate nicht oder nicht rechtzeitig, tritt die Verfallklausel automatisch in Kraft. Der gesamte noch offene Betrag wird sofort fällig – und Sie können umgehend rechtliche Schritte einleiten, ohne auf weitere Zahlungsfristen warten zu müssen.
Dies schafft einen starken Anreiz fĂĽr Ihren Mieter, die Vereinbarung einzuhalten. Gleichzeitig sparen Sie Zeit und Nerven, da Sie nicht Monat fĂĽr Monat mahnen mĂĽssen.
Schuldanerkenntnis – Rechtssicherheit für Sie
Ein oft unterschätzter, aber entscheidender Bestandteil der Ratenzahlungsvereinbarung ist das Schuldanerkenntnis. Hierbei erkennt der Mieter schriftlich an, dass er den festgelegten Betrag schuldet.
Der Vorteil für Sie als Vermieter: Sollte es später zu einem Gerichtsverfahren kommen, müssen Sie die Forderung nicht mehr beweisen. Das Schuldanerkenntnis gilt als starkes Beweismittel und vereinfacht rechtliche Schritte erheblich.
Ohne Schuldanerkenntnis könnte der Mieter später bestreiten, dass er überhaupt etwas schuldet oder die Höhe der Forderung anzweifeln. Mit einer ordnungsgemäßen Vereinbarung ist dies ausgeschlossen – Sie haben einen klaren, schriftlichen Nachweis in der Hand.
Typischer Ablauf einer Ratenzahlung
Der Prozess ist transparent und klar strukturiert. Nach Unterzeichnung beginnt die Ratenzahlung zum vereinbarten Termin. Jeden Monat wird eine Rate fällig – zusätzlich zur laufenden Miete. Bei pünktlicher Zahlung ist die Schuld nach der vereinbarten Laufzeit vollständig getilgt. Kommt es zu Verzug, greift die Verfallklausel automatisch.
Was passiert bei Zahlungsverzug?
1
Verzug tritt ein
Der Mieter zahlt eine Rate nicht oder verspätet
2
Verfallklausel greift
Der gesamte Restbetrag wird sofort fällig
3
Mahnung versenden
Sie setzen eine letzte Frist zur Zahlung
4
Rechtliche Schritte
Bei Nichtzahlung: Kündigung oder Klage möglich
Durch die Verfallklausel sind Sie nicht an die ursprüngliche Ratenzahlungsvereinbarung gebunden, wenn der Mieter seine Pflichten verletzt. Sie können dann deutlich schneller handeln als ohne eine solche Vereinbarung. Das Schuldanerkenntnis erleichtert zudem ein eventuelles Mahnverfahren erheblich.
Vorteile auf einen Blick
Eine professionelle Ratenzahlungsvereinbarung bietet Ihnen als Vermieter gleich mehrere entscheidende Vorteile, die ĂĽber die reine Schuldenregelung hinausgehen.
Rechtssicherheit: Durch Schuldanerkenntnis und Verfallklausel haben Sie eine starke Position für den Fall, dass doch rechtliche Schritte nötig werden. Sie sparen Zeit und Kosten in einem möglichen Verfahren.
Liquidität: Statt komplettem Mietausfall erhalten Sie regelmäßige Zahlungen. Die laufende Miete wird fortgeführt, und die Rückstände werden schrittweise abgebaut – eine Win-Win-Situation.
Mietererhalt: Sie vermeiden Leerstand, Renovierungskosten und die zeitaufwändige Suche nach einem neuen Mieter. Ein kooperativer Mieter, der zahlen möchte, ist oft die bessere Option als ein langwieriger Kündigungsprozess.
Faire Konditionen – Rechtssicher dokumentiert
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Das ist enthalten: Vollständiges Schuldanerkenntnis, Verfallklausel bei Zahlungsverzug, flexible Gestaltung von Ratenhöhe und Laufzeit, Regelung zur Fortführung der laufenden Miete sowie optionaler Kündigungsverzicht.
Die Vorlage ist sofort einsetzbar und kann individuell an Ihre Situation angepasst werden. Sie sparen sich teure Rechtsanwaltskosten und erhalten dennoch ein professionelles Dokument.
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